Ratgeber
Die Erfüllung der NIS2-Richtlinie erfordert mehr als nur ein jährliches Audit. Sie verlangt die Implementierung eines „Standes der Technik“ im Bereich der Cybersicherheit. Für die IT-Verantwortlichen bedeutet dies, bestehende Insellösungen in ein ganzheitliches Risikomanagement zu überführen, das den Betrieb absichert und meldefähig macht.
Die Richtlinie definiert einen Maßnahmenkatalog, den jedes betroffene Unternehmen umsetzen muss. Dabei geht es nicht um Perfektion, sondern um eine angemessene Risikominimierung basierend auf der individuellen Bedrohungslage.
Für die Unternehmensleitung ist die Verfügbarkeit der Produktion das höchste Gut. NIS2 fordert hier explizit Konzepte, die über das reine Sichern von Daten hinausgehen.
Ein Kernaspekt der NIS2 ist die schnelle Reaktion. Das IT-Team muss in der Lage sein, Vorfälle nicht nur abzuwehren, sondern rechtssicher zu dokumentieren und zu melden.
Der Melde-Zeitplan des BSI:
Praxis-Tipp für IT-Admins:
Automatisierte SIEM-Lösungen (Security Information and Event Management), wie beispielsweise ADLON sie bereitstellt, helfen dabei, die notwendigen Daten für diese Berichte auf Knopfdruck zu generieren, statt manuell Logs zu durchsuchen.
Sie sind nur so sicher wie Ihr schwächstes Glied. NIS2 verpflichtet Sie, auch die Sicherheit Ihrer IT-Dienstleister und Komponentenlieferanten zu prüfen.
| Maßnahme | Zielsetzung |
|---|---|
| Lieferanten-Audits | Prüfung, ob Dienstleister eigene Security-Zertifikate (z.B. ISO 27001) besitzen. |
| Vertragliche Absicherung | Einforderung von Sicherheitsstandards in Service Level Agreements (SLAs). |
| Software Bill of Materials (SBOM) | Transparenz darüber, welche Softwarekomponenten in eingekauften Produkten stecken. |
Wissen Sie genau, an welchen Stellen Ihre aktuelle Infrastruktur von den NIS2-Vorgaben abweicht? Wir führen mit Ihnen eine technische Bestandsaufnahme durch und erstellen eine Roadmap, die Ihre IT schützt und gleichzeitig Ihr Team entlastet.
Hinweis: Unsere technische Beratung fokussiert sich auf die Implementierung von Sicherheitslösungen nach BSI-Standards. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.
Nein. NIS2 fordert ein risikobasiertes Management. Statische Schutzmaßnahmen sind nur ein Teil davon; Detektion und Reaktion sind heute ebenso wichtig.
Das Gesetz fordert die Umsetzung verhältnismäßiger Maßnahmen. “Stand der Technik” bedeutet, dass Sie nicht veraltete Lösungen nutzen dürfen, aber auch keine unbezahlbaren High-End-Systeme ohne Nutzen implementieren müssen.
Die Inventarisierung aller Assets ist die Basis für NIS2. Unbekannte Systeme können nicht geschützt werden und stellen ein Compliance-Risiko dar.
General Manager, Chief Digital Officer (CDO), Information Security Management Beauftragter (ISMB)
Sven Hillebrecht ist General Manager und Chief Digital Officer (CDO) der ADLON Intelligent Solutions GmbH und verantwortet seit 2017 die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Darüber hinaus ist er als Information Security Management Beauftragter (ISMB) für die Governance und Weiterentwicklung der Informationssicherheit bei ADLON zuständig.
Zuvor war er über mehrere Jahre als Consultant sowie als Verantwortlicher für den Servicebereich tätig und Mitglied des ADLON Boards. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der digitalen Transformation, der strukturierten Einführung sicherer Digital‑Workplace‑Konzepte sowie in der strategischen Beratung zu Informationssicherheit.
Als Referent teilt Sven Hillebrecht seine Erfahrung regelmäßig in Fachvorträgen rund um Digitalisierung, Informationssicherheit und Cybersecurity.